Häufig gestellte Fragen

Im Folgenden findest Du häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten.

  • Gibt es eine Gewichtsgrenze für Fahrgäste?

    Ja, tatsächlich darf aus bauart- und versicherungstechnischen Gründen die Rückbank mit maximal 180 kg belastet werden.

    Mit deiner Buchung erklärst Du, dass ihr (Fahrgäste + Gepäck) zusammen dieses Gewicht nicht überschreitet. Bei Nichtbeachtung droht ein Verlust der Versicherung und ein Nichtzustandekommen der Fahrt.

  • Wir sind nicht pünktlich am Abfahrts-Treffpunkt. Was nun?

    Bitte teile dies frühstmöglich Deinem Tourguide unter der Telefonnummer mit, die auf Deinem Ticket steht.

    Bitte versuche, etwa 5 Minuten VOR Beginn deines Rikscha-Erlebnisses am vereinbarten Ort zu sein.

    Bei einer Verspätung von mehr als 10 Minuten ist Deine gebuchte Tour u.U. nicht mehr oder nur abgewandelt bzw. verkürzt durchführbar (Insbesondere bei Rundfahrten)!

    Bitte hab Verständnis, denn Fahrgäste von Anschlussfahrten wollen wir nicht versetzen!

    Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten sind wir berechtigt, die Tour abzusagen.

     Eine 100 %ige Erstattung des Ticketpreises ist dann nicht mehr möglich.

    Sorge am besten dafür, dass du pünktlich bist! Informiere dich rechtzeitig über die Anfahrt und die aktuelle Verkehrslage und plane lieber etwas mehr Zeit für die Anfahrt ein.

  • Kann man die Rikscha selber fahren?

    Leider nein. Unsere Rikscha wird u.a. aus versicherungstechnischen Gründen nicht an Selbstfahrer abgegeben.

  • Wie lange ist mein Ticket gültig?

    Ab Kaufdatum ist Dein Ticket 1 Jahr lang gültig. Du hast nun 12 Monate Zeit, Dein Rikscha-Erlebnis zu genießen. Bitte löse ihn in diesem Zeitraum ein.


  • Darf ich meinen Hund mitnehmen?

    Auch Hunde fahren gerne bei uns in der Rikscha mit. Beachte aber bitte, dass wir nur kleinere Hunde zulassen können. Dein Hund muss an der kurzen Leine auf Deinem Schoß oder im Fußraum sitzen. Es muss sicher gestellt werden, dass er während der Fahrt auf keinen Fall die Rikscha verlassen kann! Das Gesamtgewicht der Fahrgäste inkl. Hund darf 180 Kg nicht überschreiten. Bitte verstehe, dass Du verantwortlich bist für alle Unfälle, die durch Deinen Hund entstehen.

  • Du musst Deine Tour abzusagen?

    Generell lässt sich eine Tour bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei absagen und an einen anderen, freien Termin verschieben. 


    Bitte beachte, dass eine Verschiebung durch uns schriftlich bestätigt werden muss! Ohne diese Bestätigung riskierst Du einen ersatzlosen Ausfall Deiner Tour! 


  • Schlechtes Wetter. Und nun?

    Das Wichtigste zuerst: Eine Absage von Erlebnissen ist nur mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich!

    Ab Windstärke 6 ( Windgeschwindigkeit > 39 km/h) und dauerhaftem Regen werden wir dich telefonisch oder per eMail informieren, dass unser Rikschaerlebnis ausfällt. Entweder bekommst Du einen Gutschein, oder wir schauen gemeinsam in den Kalender und machen einen Alternativtermin aus.

    Bei Sturm, Orkan  Hagel, Schneetreiben und Gewitter sowie Warnungen vor diesen Wetterlagen in unseren Einsatzgebieten findet kein Fahrbetrieb statt!

  • Sind die Touren geeignet für Kinder?

    Ja, Kinder sind gerne gesehen Gäste an Bord. Allerdings sehen die Versicherungsvorschriften sowie die Ausnahmegenehmigung des Ordnungsamtes vor, dass Kinder mindestens 7 Jahre alt sein müssen und bis zu einem Alter von 12 Jahren nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mitfahren dürfen!

  • Rauchen und Verzehr von Speisen und Getränken an Bord?

    An Bord ist absolutes Rauchverbot. Ebenfalls nicht gestattet ist der Verzehr von Getränken sowie von Speisen. 

    Bitte beachte, dass bei Nichtbeachtung die Tour sofort beendet werden kann und Du für eventuelle Schäden oder notwendige Reinigungsarbeiten haftest.

  • Gibt es eine Hausordnung?

    Bitte beachte, dass den Anordnungen deines Tourguides immer Folge zu leisten ist. Dieser hat an Bord Hausrecht und kann bei Verstössen gegen die AGB bzw. die "Hausordnung" die Fahrt ersatzlos ab- oder unterbrechen.


    Insbesondere die Nichteinhaltung von Rauch- und Verzehrverboten, eine starke und sicherheitsgefährdende Alkoholisierung der Fahrgäste oder Androhung  bzw. Ausübung von Gewalt stellen eine Verletzung der Hausordnung dar und führen zum sofortigen Abbruch der Fahrt. Ansprüche zur Übernahme daraus resultierender Kosten wie  z.B. von Taxikosten zum Ausgangspunkt wehren wir ab.

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